+ Schmerzbehandlung
Zentrum für Ergotherapie Konstanz
Reichenaustraße 15
78467 Konstanz
Tel: 07531 / 919928
Fax: 07531 / 2844596
e-mail: zet@konstanz-ergotherapie.de
Kostenübernahme, Zuzahlungsgebühren und ärztliche Verordnung:
Ärztliche Verordnung:
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Eine Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt Ihr behandelnder Arzt aus. Dies erfolgt nach den Heilmittelrichtlinien.
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Eine Therapieeinheit beträgt je nach verordneter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten
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Hier finden Sie eine Übersicht von Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.
Hirnleistungstraining (30 Minuten)
Motorisch- funktionelle Behandlung (30Minuten)
Sensomotorisch- perzeptive Behandlung (45 Minuten)
Psychisch- funktionelle Behandlung (60 Minuten)
Kosten:
Zuzahlungsgebühr:
Eine 10%‐ige Eigenbeteiligung (Zuzahlung) pro Behandlung und 10,‐ € pro Rezept müssen wir Ihnen im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung stellen:
Rechenbeispiel:
Vom Arzt Verordnet: 10x motorisch funktionelle Behandlung
1x mfB = 40€ (von Krankenkassen festgesetzt)
10x mfB = 400€
400€ x 10% ( Eigenbeteiligung/ Zuzahlung) = 40€ + 10€ (Rezeptgebühr) = 50€
Sie bezahlen in der Summe lediglich 50€ für 10 Behandlungen je 30 Minuten.
Mehr Informationen zur aktuellen Heilmittelvergütung unter
https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp
Kinder unter 18 Jahre:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.
Erwachsene über 18 Jahren:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 90% übernommen. Die Differenz von 10% + 10€ Rezeptgebühr müssen Sie alsPatient übernehmen.
Wir ziehen die Zuzhalung im Laufe der Behandlung ein.
(Keine EC- Kartenzahlung möglich)