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Kostenübernahme, Zuzahlungsgebühren und ärztliche Verordnung:

Ärztliche Verordnung:

  • Eine Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt Ihr behandelnder Arzt aus. Dies erfolgt nach den Heilmittelrichtlinien.

  • Eine Therapieeinheit beträgt je nach verordneter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten

  • Hier finden Sie eine Übersicht von Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Hirnleistungstraining (30 Minuten)

Motorisch- funktionelle Behandlung (30Minuten)

Sensomotorisch- perzeptive Behandlung (45 Minuten)

Psychisch- funktionelle Behandlung (60 Minuten)

 

Kosten:

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Zuzahlungsgebühr:

Eine 10%‐ige Eigenbeteiligung (Zuzahlung) pro Behandlung und 10,‐ € pro Rezept      müssen wir Ihnen im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung stellen:

Rechenbeispiel:

Vom Arzt Verordnet: 10x motorisch funktionelle Behandlung

1x   mfB = 40€ (von Krankenkassen festgesetzt)

10x mfB = 400€

400€ x 10%  ( Eigenbeteiligung/ Zuzahlung) = 40€ + 10€ (Rezeptgebühr) = 50€

Sie bezahlen in der Summe lediglich 50€ für 10 Behandlungen  je 30 Minuten.

Mehr Informationen zur aktuellen Heilmittelvergütung unter

https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp

Kinder unter 18 Jahre: 

Die  Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100% übernommen.

Erwachsene über 18 Jahren:

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 90% übernommen. Die Differenz von 10% + 10€ Rezeptgebühr müssen Sie alsPatient übernehmen.

Wir ziehen die Zuzhalung im Laufe der Behandlung ein.

(Keine EC- Kartenzahlung möglich)

 

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